§57a-Überprüfung
ERINNERUNG: Ist Ihr Pickerl noch gültig?
In Österreich ist bei Traktoren eine periodische Pickerl-Überprüfung notwendig. Auch bei PKW-Anhängern und Pferdeanhängern muss regelmäßig die §57a-Begutachtung durchgeführt werden.
Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
05242 20825